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Fragen und Antworten Kostenübernahme der Rückschulung Frage: Gibt es eine Kostenübernahme für die Rückschulung durch Krankenkassen in Deutschland? Antwort: Die Umschulung ist keine Krankheit. Die Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Umstellung der Schreibhand erfolgt auf Grund einer Heilmittelverordnung (VO): (Indikations-Katalog unter www.heilmittelkatalog.de ) Die genaue Leistungsbeschreibung lautet: Erkrankungen des Nervensystems (ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres mit der Kennziffer EN2) Schädigung/Funktionsstörungen der Körperhaltung, Körperbewegung und Koordination, der Wahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung, Leitsymptomatik im Verhalten Ziel: Verbesserung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer Heilmittel-Verordnung im Regelfall: sensomotorisch perzeptive Behandlung, ggf. erforderliche ergotherapeutische Schienen sind gesondert zu verordnen. Verordnungsmenge je Diagnose:Erst-VO bis zu 10x/VO Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: bis zu 40 Einheiten Frequenzempfehlung: 2x wöchentlich Für diese Heilmittelverordnung ist keine psychiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich, vor der Patienten zurückschrecken. Die Behandlung wird in der Regel von Ergotherapeuten oder zertifizierten Linkshänderberatern durchgeführt. Kinder erhalten die Heilmittelverordnung durch den Kinderarzt. Bei Kindern handelt es sich um ZNS-Erkrankungen und/oder Entwicklungsstörungen bis längstens zum vollendeten 18. Lebensjahr mit der Kennziffer EN1. weitere Informationen Kostenübernahme des Händigkeitstests Linkshändigkeit bei Kindern Händigkeit Wenn Sie Fragen haben, die bisher hier nicht beantwortet sind, und die auch für andere Besucher von Interesse sein könnten, benutzen Sie bitte das Kontaktformular Die Fragen, die häufiger auftauchen, werden dann hier aufgenommen. |
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